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Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) (w/m/d)
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher (LL.B.).
Der Studiengang Gerichtsvollzieher (LL.B.) ist neu und bundesweit einzigartig. Der Studiengang wurde erstmals ab 01.09.2016 in Baden-Württemberg angeboten.
Als Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieher dazu bei, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und den
Rechtsfrieden unter den Beteiligten zu sichern.
Gerichtsvollzieher sind befugt, eigenverantwortlich über die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen zu entscheiden - dabei sind
sie ausschließlich an das Gesetz gebunden.
Abwechslung und Vielseitigkeit ergeben sich aus dem Mix von Büro- und Außendiensttätigkeiten.
• Ausbildungsverlauf:
√ Beginn jeweils 1. September jeden Jahres
√ Dauer: 3 Jahre
√ Fachwissenschaftliches Studium von insgesamt 24 Monaten an der Hochschule für
Rechtspflege in Schwetzingen und praktische Ausbildung von 12 Monaten bei einem
Amtsgericht und bei Gerichtsvollziehern
√ Abschluss der Ausbildung mit Bestehen der einzelnen Themenmodule und der
Bachelorarbeit und Verleihung des Grades "Bachelor of Laws" (LL.B.).
• Während des Studiums:
√ Beamter auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung
„Gerichtsvollzieheranwärter/in“
√ monatliche Bezüge i.H.v. derzeit ca. 1.340,00 Euro netto
• Berufseinstieg/-aufstieg:
√ Einstellung in den Landesdienst in Besoldungsgruppe A9
√ Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A11
√ über die Beamtenbesoldung hinaus erhalten Gerichtsvollzieher/-innen in
Baden-Württemberg einen Anteil an den erwirtschafteten Gebühren als
zusätzliche Vergütung
Zu den Schwerpunkten der Gerichtsvollziehertätigkeit gehören unter anderem:
- Zwangsvollstreckung sofern dafür nicht die Gerichte zuständig sind, z.B.
• Einholung einer Vermögensauskunft beim Schuldner oder bei Dritten
• Pfändung von Sachen des Schuldners und deren Verwertung
• Wegnahme einer beweglichen Sache
• Räumung einer Wohnung
• Durchführung von Zustellungen wichtiger Dokumente
Wo? |
Oberlandesgericht Hier geht´s zur Onlinebewerbung Bitte nutzen Sie das Onlinebewerbungsverfahren. Schriftliche Bewerbungen beziehungsweise Bewerbungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. |
Wann? |
Die Bewerbungsfrist für den Einstellungstermin 2021 ist abgelaufen. Bewerbungen für den Einstellungstermin 1. September 2022 sind ab Juli 2021 möglich.
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Wie? |
Im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahren. Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Die Anlagen müssen im PDF-Format beigefügt werden und dürfen keine klickbaren Links enthalten. |
Voraussetzungen |
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Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig in den Landesdienst eingestellt.
Ansprechpartner:
Frau Zoz
Tel.: 0721 926-3948
Frau Geiler
Tel.: 0721 926-6151
Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie in unserer Broschüre sowie unter der Website des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg:
www.mit-Recht-in-die-Zukunft.de
Weitere Informationen zum Studium finden Sie auch auf den Seiten der
