Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht nimmt die Generalstaatsanwaltschaft wahr.
Hat das Oberlandesgericht in Straf- oder Ordnungswidrigkeitssachen über Rechtsmittel zu entscheiden, werden die Akten vom vorinstanzlichen Gericht über die Generalstaatsanwaltschaft dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Weitere Informationen über die Generalstaatsanwaltschaft erhalten Sie hier.