Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen können schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor der
Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder ab 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de
beschrieben.
Übermittlung strukturierter Datensätze
Eine Mitteilung über die Verfügbarkeit bestimmter XJustiz-Datensätze auf www.xjustiz.de stellt keine Zulassung
gemäß § 4 Gerichtsvollzieherformular-Verordnung und § 4 Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung dar. In
Baden-Württemberg ist eine solche Zulassung bislang nicht erfolgt.
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