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Geschäftsverteilungsplan

Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Berufungen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die Senate wird jährlich durch das Präsidium des Oberlandesgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind. Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, wie die Senate personell besetzt sind und für welche Fälle sie zuständig sein sollen. Der Geschäftsverteilungsplan steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Der Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Jahres Änderungen (z.B. aufgrund von Personalveränderungen). Die Änderung des Geschäftsverteilungsplans erfolgen durch Präsidiumsbeschlüsse, die Ihnen hier ebenfalls zur Verfügung stehen. Aktuelle Änderungen können Sie auch unter der Telefonnummer 0721-926-2022 erfragen.



Hier können Sie den Geschäftsverteilungsplan für 2025 und die weiteren Präsidiumsbeschlüsse downloaden:

 Geschäftsverteilung des OLG Karlsruhe 2025



Hier können Sie den Geschäftsverteilungsplan für 2024 und die weiteren Präsidiumsbeschlüsse downloaden:



Geschäftsverteilung des OLG Karlsruhe 2024


06.02.2024-Präsidiumsbeschluss

15.03.2024-Präsidiumsbeschluss

21.03.2024-Präsidiumsbeschluss

25.04.2024-Präsidiumsbeschluss

06.06.2024-Präsidiumsbeschluss

07.06.2024-Präsidiumsbeschluss

18.06.2024-Präsidiumsbeschluss

12.08.2024-Präsidiumsbeschluss

02.09.2024-Präsidiumsbeschluss

13.09.2024-Präsidiumsbeschluss

27.09.2024-Präsidiumsbeschluss

29.10.2024-Präsidiumsbeschluss



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