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Leitfaden zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen

Hier finden Sie neben allgemeinen Hinweisen auch einige Antragsformulare zum Download, die Ihnen das Anerkennungsverfahren erleichtern sollen. Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung durch die Justiz erhalten Sie in der Rubrik „Service“ dieser Internetseite unter „Informationen zum Datenschutz in der Justiz“.

Allgemeine Hinweise

Länderverzeichnis

 Antragsformular - OLG Karlsruhe 
 (Antrag auf Anerkennung einer ausl. Entscheidung in Ehesachen nach § 107 FamFG)

 Antragsformular -  OLG Stuttgart 
(Antrag auf Anerkennung einer ausl. Entscheidung in Ehesachen nach § 107 FamFG)

Formular 
(Anerkennung einer ausl. Ehescheidung aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR)



Hinweis:

Die Sachbearbeiter des Oberlandesgerichts Karlsruhe sind zu den unten aufgeführten Zeiten telefonisch zu erreichen:

Montag bis Donnerstag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr

(Geschäftsstelle: 0721 / 926 -3470 oder -6153)

oder per E-Mail ReferatE@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de.



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