Die „Verordnung der vorläufigen Regierung über die Errichtung von Verwaltungsabteilungen bei den Oberlandesgerichten“ vom 8. Juni 1953 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg Seite 84) ist Rechtsgrundlage für die Bildung - und das Bestehen - der Verwaltungsabteilungen bei den Oberlandesgerichten Karlsruhe und Stuttgart. Die bei der Gründung des Bundeslandes Baden-Württemberg im Jahr 1952 nicht ausdrücklich auf das Justizministerium übertragenen Justizverwaltungsgeschäfte gingen in die Zuständigkeit der am 1. Juli 1953 gebildeten „Verwaltungsabteilungen“ bei den Oberlandesgerichten in Karlsruhe und Stuttgart (jeweils für ihren Bezirk) über.
:Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist nicht nur Obergericht für den badischen Landesteil, sondern als Mittelinstanz zwischen dem Justizministerium einerseits und den 9 Landgerichten, 52 Amtsgerichten, der Generalstaatsanwaltschaft, 9 Staatsanwaltschaften, 64 Notariaten sowie 11 staatlichen Grundbuchämtern andererseits auch Verwaltungsbehörde für den Bezirk des Oberlandesgerichts. In dieser Funktion nimmt das Oberlandesgericht mit seiner Verwaltungsabteilung u.a. folgende Aufgaben wahr
- Die Personalverwaltung der Beschäftigten der genannten Justizbehörden im Rahmen der nach dem Haushaltsplan vorhandenen Stellen, mit Ausnahme der dem Justizministerium obliegenden Personalverwaltung der Richter, Staatsanwälte und Beamten des höheren Dienstes. Insgesamt umfasst die Personalverwaltung des Oberlandesgerichts damit über 4.000 Beschäftigte (ohne die ebenfalls vom Oberlandesgericht betreuten Berufsanwärter), und zwar ca. 800 Beamte des gehobenen Dienstes (Rechtspfleger und Sozialarbeiter), 250 Gerichtsvollzieher, 1.000 Beamte des mittleren Dienstes, 1.800 Angestellte sowie 180 Beamte des einfachen Dienstes und Arbeiter.
- Die Organisation und Leitung der Ausbildung der Justizfachangestellten und Berufsanwärter sowie die Ausbildung der Rechtsreferendare des Bezirks.
- Die Zuweisung der für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk erhaltenen Haushaltsmittel an die Justizbehörden des Bezirks zur Verwaltung in eigener Budgethoheit.
- Die Organisation der Justizbehörden des Bezirks mit Ausnahme der Staatsanwaltschaften.
Für die Ausstattung der Justiz mit EDV-Technik ist das IuK-Fachzentrum Justiz zuständig. Sein Aufgabengebiet umfasst die
Organisation und Entwicklung von DV-Projekten in den Geschäftsbereichen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart und der
Generalstaatsanwaltschaften Karlsruhe und Stuttgart.