Klagen,
Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen können schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor der
Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder sei 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument eingereicht
werden. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig. Die einzelnen Schritte zur elektronischen Einreichung sowie alle notwendigen
Informationen hierfür finden Sie auf www.ejustice-bw.de.
Übermittlung
strukturierter Datensätze
Eine Mitteilung über die Verfügbarkeit bestimmter XJustiz-Datensätze auf www.xjustiz.de stellt keine Zulassung gemäß § 4 Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
und § 4 Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung dar. In Baden-Württemberg ist eine solche Zulassung bislang nicht erfolgt.