In der forensischen Praxis mehren sich die Fälle, in denen gefährliche Gewalt- und Sexualtäter ohne Behandlung der bei ihnen vorliegenden Persönlichkeitsstörung in die Freiheit entlassen werden müssen.
Die Beseitigung der vor allem im Regelstrafvollzug bestehenden erheblichen Defizite ist Anliegen der im Jahr 2005 gegründeten und beim Oberlandesgericht Karlsruhe ansässigen
Behandlungsinitiative Opferschutz
einem interdisziplinären Zusammenschluss von Richtern, Staatsanwälten, Vollzugs-Angehörigen, Psychiatern, Psychotherapeuten, Psychologen, Sozialarbeitern, Rechtsanwälten und Journalisten, welche sich gemeinsam für einen effektiven Opferschutz einsetzen.