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Senate

Am Oberlandesgericht sind zur Zeit (Stand: Januar 2023) 102 Richterinnen und Richter (davon 1 Präsident, 1 Vizepräsident und 21 Vorsitzende) tätig. Das Gericht hat 3 Strafsenate (zugleich Senate für Bußgeldsachen), 22 Zivilsenate (davon 5 Familiensenate), 2 Senate für Landwirtschaftssachen, 1 Kartellsenat, 1 Vergabesenat, 1 Senat für Baulandsachen sowie 1 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen.  Daneben besteht beim Oberlandesgericht noch das Schifffahrtsobergericht und das Rheinschifffahrtsobergericht. 6 Zivilsenate (davon 2 Familiensenate) und 1 Senat für Landwirtschaftssachen sind in der Außenstelle des Oberlandesgerichts in Freiburg untergebracht; sie sind für die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der südbadischen Gerichte (Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut-Tiengen) zuständig. 

Die Zuständigkeit der Senate im Einzelnen ergibt sich aus dem aktuellen

                   Geschäftsverteilungsplan des OLG Karlsruhe 

der vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer vom Präsidium aufgestellt und nur soweit notwendig ( z.B. bei Richterwechsel), geändert wird.

Die Richter des Oberlandesgerichts werden mit Zustimmung des - von den Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit gewählten - Präsidialrates auf Vorschlag des Ministers der Justiz und für Europa vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg ernannt.

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