Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Ausbildung zum/zur Gerichtsvollzieher/in (LL.B.).
I. Allgemeine Informationen
Der Studiengang Gerichtsvollzieher (LL.B.) ist neu und bundesweit einzigartig. Der Studiengang wurde erstmals ab 01.09.2016 in Baden-Württemberg angeboten.
Als Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieher dazu bei, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und den Rechtsfrieden unter den Beteiligten zu sichern.
Gerichtsvollzieher sind befugt, eigenverantwortlich über die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen zu entscheiden - dabei sind sie ausschließlich an das Gesetz gebunden.
Abwechslung und Vielseitigkeit ergeben sich aus dem Mix von Büro- und Außendiensttätigkeiten.
Ausbildungsverlauf:
- Beginn: jeweils 1. September jeden Jahres
- Dauer: 3 Jahre
- Fachwissenschaftliches Studium von insgesamt 24 Monaten an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen und praktische Ausbildung von 12 Monaten bei einem Amtsgericht und bei Gerichtsvollziehern
- Abschluss der Ausbildung mit Bestehen der einzelnen Themenmodule und der Bachelorarbeit und Verleihung des Grades "Bachelor of Laws" (LL.B.).
Während des Studiums:
- Beamter auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung „Gerichtsvollzieheranwärter/in“
- monatliche Bezüge i.H.v. derzeit ca. 1.398 Euro brutto
Berufseinstieg/-aufstieg:
- Einstellung in den Landesdienst in Besoldungsgruppe A10
- Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A11
- über die Beamtenbesoldung hinaus erhalten Gerichtsvollzieher/-innen in Baden-Württemberg einen Anteil an den erwirtschafteten Gebühren als zusätzliche Vergütung
II. Aufgabengebiet
Zu den Schwerpunkten der Gerichtsvollziehertätigkeit gehören unter anderem:
- Zwangsvollstreckung sofern dafür nicht die Gerichte zuständig sind, z.B.
• Einholung einer Vermögensauskunft beim Schuldner oder bei Dritten
• Pfändung von Sachen des Schuldners und deren Verwertung
• Wegnahme einer beweglichen Sache
• Räumung einer Wohnung
- Durchführung von Zustellungen wichtiger Dokumente
III. Bewerbung
Wo? |
Oberlandesgericht |
Wann? |
Bitte nutzen Sie das Onlinebewerbungsverfahren. Schriftliche Bewerbungen per Mail können nicht berücksichtigt werden. Das Bewerbungsportal ist bis 28. Februar des Einstellungsjahres geöffnet. Da das Auswahlverfahren für den gewünschten Einstellungstermin bereits im Herbst des Vorjahres beginnt, wird eine frühzeitige Bewerbung empfohlen. |
Wie? |
Im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahren. Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:
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Voraussetzungen |
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Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig in den Landesdienst eingestellt.
Ansprechpartner:
Frau Edelmann
Telefon: 0721 926-3948
Frau Geiler
Telefon: 0721 926-6151
IV. weitere Informationen
Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie in unserer Broschüre sowie unter der Website des Ministeriums für Justiz und Migration in Baden-Württemberg.
www.mit-Recht-in-die-Zukunft.de
Einen kleinen Einblick in die Tätigkeiten der Gerichtsvollzieher/innen bietet folgender Film:
Weitere Informationen zum Studium finden Sie auch auf den Seiten der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen.
Dort finden Sie auch die jeweils gültigen Rechtsgrundlagen zur Ausbildung.