Navigation überspringen

Datenschutzfolgeabschätzungen für die Angebote des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Sozialen Netzwerken gemäß Art. 35 Absatz 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)



Das Oberlandesgericht betreibt in den nachfolgend genannten Sozialen Netzwerken

eigene Präsenzen (nachfolgend Angebote).

Das Oberlandesgericht Karlsruhe nutzt diese Angebote im Rahmen der Wahrnehmung des verfassungsmäßigen Informationsauftrags der baden-württembergischen Justiz. In diesem Zusammenhang werden die Angebote von der Presse und Öffentlichkeitsarbeit des Oberlandesgerichts Karlsruhe genutzt, um dort regelmäßig eigene Beiträge zu veröffentlichen und auf etwaige Nachfragen oder Kommentare zu antworten.

Um den Zugang zu den Beiträgen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nicht von einer vorherigen Registrierung bei einem Sozialen Netzwerk abhängig zu machen, werden diese auch auf anderen Kommunikationskanälen (zum Beispiel der Internetseite des Oberlandesgerichts Karlsruhe) veröffentlicht.

Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist nach der allgemeinen Regel des Art. 35 Absatz 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dann vorzunehmen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

Die eigenen Angebote lösen das in Artikel 35 DSGVO beschriebene Risiko aufgrund des nur sehr geringen Umfangs einer eigenen Datenverarbeitung selbst nicht aus. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich bei den eigenen Beiträgen hauptsächlich um ein reines Senden von Inhalten ohne Personenbezug handelt, und bei einer etwaigen Kommunikation mit anderen Nutzerinnen und Nutzern nur die Daten verarbeitet werden, die diese selbst und freiwillig angegeben haben.

Die Nutzung Sozialer Netzwerke durch solche Angebote hat jedoch Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Auswertung der Daten durch den jeweiligen Plattformbetreiber zu Werbezwecken. Dies stellt eine Verarbeitung mit einem Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen ist.

 

A.    Mastodon

Unser Mastodon-Account liegt auf der Mastodon-Insatz des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Für unseren Mastodon-Account gelten somit die Datenschutzhinweise (https://xn--baw-joa.social/privacy-policy) des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg.

 

B.    LinkedIn und Bluesky

Aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Auswertung der Daten durch die LinkedIn Ireland Unlimited Company zu Werbezwecken und Ähnliches, stellt die LinkedIn-Nutzung durch User aus Sicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe eine Datenverarbeitung mit einem gewissen Risiko dar. Durch die Nutzung eines LinkedIn-Accounts begibt sich der jeweilige Nutzer unter die systematische Beobachtung durch die LinkedIn Ireland Unlimited Company. Hierbei können auch sensible, ggf. personenbezogene Daten offenbart, miteinander verknüpft und zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils verwendet werden. Selbst beim bloß passiven Mitlesen von LinkedIn ohne eigenen Account können durch die Erhebung von Log-Daten sensible Daten erhoben werden, etwa durch die vorher besuchten Webseiten oder die Standortdaten des Nutzers. Hinzu kommt, dass die LinkedIn Ireland Unlimited Company nicht oder nur eingeschränkt überprüft werden kann. Da die Daten deutscher Nutzer nicht innerhalb Deutschlands, sondern in Irland verarbeitet werden, bestehen höheren Hürden für den Zugang zu (gerichtlichem) Rechtsschutz als bei einem in Deutschland ansässigem Unternehmen. Es wird daher davon ausgegangen, dass das Oberlandesgericht als Nutzer von LinkedIn zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen eine Mitverantwortung trägt. Mitverantwortung bedeutet dabei nicht, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe die Datenschutzkonformität der Produkte der LinkedIn Ireland Unlimited Company bestätigt oder garantiert. Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass es sich und anderen die Risiken Sozialer Netzwerke bewusst macht.

Wenn Sie das Oberlandesgericht Karlsruhe auf der Plattform der Bluesky PBLLC, Seattle, WA, besuchen, verarbeitet Bluesky die dort von Ihnen vorgenommenen Interaktionen. Die in diesem Zusammenhang erhoben Daten können dabei auch in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen werden. Nutzen Sie die von Bluesky bereitgestellten Wahlmöglichkeiten hinsichtlich datenschutzrechtlicher Einstellungen. Welche Möglichkeiten Sie haben, wird unter Punkt „6. Your Privacy Choices and Rights“ im Rahmen der Datenschutzinformation aufgeführt. Informieren Sie sich hierzu unter: https://bsky.social/about/support/privacy-policy#privacy-choices (Stand: 05.02.2024).

Die Abschätzung der Folgen der LinkedIn-Nutzung und Bluesky-Nutzung des Oberlandesgerichts Karlsruhe stellt sich vor diesem Hintergrund wie folgt dar:

1.) Risikoidentifikation:

Die eingangs beschriebenen Risiken, die mit einer Nutzung von LinkedIn und/oder Bluesky einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von der eigenen LinkedIn-Nutzung oder Bluesky-Nutzung des Oberlandesgerichts Karlsruhe. 

Alle Daten, die durch die Interaktion mit dem LinkedIn-Account oder Bluesky-Account des Oberlandesgerichts Karlsruhe oder anderen Accounts verarbeitet werden – nämlich die Kommentare oder/und der Accountname eines Nutzers – sind allgemein zugänglich im Internet verfügbar. Jedoch werden sie durch das Erscheinen auf der LinkedIn-Seite oder Bluesky-Seite des Oberlandesgerichts Karlsruhe und die Wechselbeziehung einer breiteren/“spezifischeren“ Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so u.U. eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion.

Auch dadurch, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe anderen Accounts folgt oder diese ihm, entstehen zusätzliche Querverbindungen und Informationen über den jeweiligen Nutzer. Schließlich werden auch beim passiven Mitlesen der Seite durch die Nutzer Log-Daten durch LinkedIn oder Bluesky erhoben.

Durch die eigene LinkedIn-Nutzung und Bluesky-Nutzung erhöht das Oberlandesgericht Karlsruhe also die Menge der Daten, die von der LinkedIn Ireland Unlimited Company oder der Bluesky PBLLC, Seattle, WA, verwendet und ausgewertet wird.

2.) Risikoanalyse:

Durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der

Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch die LinkedIn Ireland Unlimited Company oder die Bluesky PBLLC, Seattle, WA und eine evtl. Profilbildung begünstigt. Da die Daten schon zu einem wesentlichen Teil für die LinkedIn Ireland Unlimited Company oder für die Bluesky PBLLC, Seattle, WA verfügbar sind, werden diese durch das LinkedIn-Profil und das Bluesky Profil des Oberlandesgerichts Karlsruhe nur in sehr begrenztem Maße erhöht. Da es neben dem Oberlandesgericht Karlsruhe LinkedIn-Profil und Bluesky-Profil auch noch viele weitere Möglichkeiten für eine Kontaktaufnahme gibt, ist das Anlegen eines eigenen Profils zwecks Kontaktierung des Oberlandesgerichts Karlsruhe nicht erforderlich.

3.) Risikobewertung:

Insgesamt ist das durch den LinkedIn-Account und Bluesky-Account des Oberlandesgerichts Karlsruhe verursachte zusätzliche Risiko daher als gering bis mittel einzustufen.

4.) Ergebnis:

Die LinkedIn-Nutzung und Bluesky-Nutzung durch das Oberlandesgericht Karlsruhe ist angesichts der beschriebenen Risiken vertretbar. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verpflichtet sich, die weitere Entwicklung zu beobachten und die hier vorgenommene Prüfung regelmäßig zu wiederholen und ggfls. Fortzuentwickeln

 

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es gibt beim Oberlandesgericht Karlsruhe eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Oberlandesgerichts Karlsruhe

Hoffstraße 10

76133 Karlsruhe

datenschutz@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de

Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den

Landesbeauftragten für den Datenschutz

Königstraße 10a

70173 Stuttgart

zu wenden. Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Gerichte.



Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.