Wir geben Ihnen in der Wahlstation die Möglichkeit, die in den Pflichtstationen bereits gewonnenen Einblicke in die Arbeit der baden-württembergischen Justiz zu erweitern und zu vertiefen. Dabei sprechen wir Sie ausdrücklich als unsere potentiellen zukünftigen Kolleginnen und Kollegen bei den Gerichten, den Staatsanwaltschaften oder im Justizvollzug an. Im Interesse unseres weiteren gegenseitigen Kennenlernens sorgen wir für Ihre enge Einbindung in den Betrieb der von Ihnen ausgewählten Ausbildungsstelle. Sie bekommen einen eigenen Computerarbeitsplatz und wirken aktiv unter Anleitung erfahrener Ausbilderinnen und Ausbilder an der Lösung von Fällen und Rechtsfragen mit. Zusätzlich zu der Tätigkeit Ihrer Ausbilderin oder Ihres Ausbilders lernen Sie auch andere Abteilungen Ihrer Ausbildungsstelle kennen und nehmen an spannenden Hospitationen und Exkursionen teil.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit bietet Ihnen an, die dreimonatige Wahlstation beim Oberlandesgericht Karlsruhe (mit Außensenaten in Freiburg) oder beim Oberlandesgericht Stuttgart zu verbringen. Sie können sich für die Ausbildung in einem Zivilsenat, einem Familiensenat oder einem Strafsenat entscheiden. Es bietet sich zudem die Möglichkeit der weiteren fachlichen Spezialisierung nach Ihren Interessengebieten. Den Geschäftsverteilungsplänen des Oberlandesgerichts Karlsruhe und des Oberlandesgerichts Stuttgart können Sie entnehmen, welche Spezialgebiete in den Senaten bearbeitet werden. Die Angabe eines etwaigen Spezialsenats ist unabhängig von dem von Ihnen gewählten Schwerpunktbereich in der mündlichen Prüfung.
Sie können sich in der Wahlstation Justiz auch erneut bei einer Straf- oder Zivilrichterin bzw. oder einem Straf- oder Zivilrichter an einem Landgericht oder Amtsgericht in beiden Oberlandesgerichtsbezirken ausbilden lassen. Anders als in den Pflichtstationen kann dies auch außerhalb des Bezirks der eigenen Stammdienststelle erfolgen, so dass bei entsprechendem Interesse die Auswahl eines besonders spezialisierten Spruchkörpers an einem der Landgerichte möglich ist, etwa einer Zivilkammer mit Spezialisierung im Wirtschaftsrecht, einer Kammer für Handelssachen oder einer großen Wirtschaftsstrafkammer. Selbstverständlich ist auch die Ausbildung in Fachgebieten möglich, die Sie in den Pflichtstationen noch nicht kennengelernt haben: Wenn Sie sich etwa für den Gewerblichen Rechtsschutz, das Insolvenzrecht oder das Betreuungsrecht begeistern, können Sie die Arbeit eines in diesen Rechtsbereichen tätigen Spruchkörpers kennenlernen.
Bei den Staatsanwaltschaften können Sie die intensive Prüfung verschiedenster strafrechtlicher Fragen des praktischen Berufsalltags und deren prozessuale Umsetzung ganz aus der Nähe kennenlernen. Als „Filter“ zwischen Anzeigeerstatter/Polizeidienststellen einerseits und den Gerichten der ersten Instanz andererseits prüfen und entscheiden Sie als Staatsanwältin/Staatsanwalt, mit welchen Rechtsinstrumenten Sie Beweismittel gewinnen (Durchsuchungen, Zeugeneinvernahmen, sachverständige Auswertungen, Observationen u.a.). Sie nehmen ggfs. an Einsätzen teil und bewerten die so gewonnenen Beweise abschließend auf ihre Beweiskraft in einer möglichen Hauptverhandlung. Sie stellen Verfahren ein und verbescheiden Anzeigeerstatter, Sie klagen an und vertreten Ihre Anklage vor den Gerichten. Dabei arbeiten Sie in Teams (Abteilungen) unter der Anleitung und doch auf Augenhöhe mit Staatsanwälten und Staatsanwältinnen, argumentieren, tauschen sich aus und bringen ihre Fähigkeiten unmittelbar ein.
Bei einigen Staatsanwaltschaften werden Sie dazu bereits mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer Amtsanwältin/eines Amtsanwalts betraut (§ 142 Abs. 3 GVG). Sie erhalten dort einen eigenen Computerarbeitsplatz und unterzeichnen die von Ihnen gefertigten Verfügungen in den von Ihnen geführten Ermittlungsverfahren selbst. Sie haben also die Möglichkeit, bereits im juristischen Vorbereitungsdienst recht selbstständig zu arbeiten.
Eine Ausbildung im Rahmen der Wahlstation ist dabei auch außerhalb des Bezirks Ihrer bisherigen Stammdienststelle und in den verschiedenen Spezialabteilungen möglich, beispielsweise bei den Schwerpunktabteilungen für Wirtschaftsstrafsachen bei den Staatsanwaltschaften Stuttgart oder Mannheim.
Zudem kann die Wahlstation bei einer der beiden Generalstaatsanwaltschaften absolviert werden. Neben der zentralen Aufgabe der Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften wirken die Generalstaatsanwaltschaften an den Verfahren vor den Strafsenaten der Oberlandesgerichte (z. B. Revisionen, Auslieferungen) mit. Außerdem vertreten sie das Land in Zivilverfahren, etwa in Amtshaftungssachen. Beide Generalstaatsanwaltschaften verfügen schließlich über eigene Ermittlungsabteilungen, die Staatsschutzabteilung in Stuttgart und die Abteilung für Cybercrime in Karlsruhe. Nähere Informationen zu den Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaften finden sie hier:
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bietet Ihnen an, die dreimonatige Wahlstation beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim oder bei einem der vier Verwaltungsgerichte in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Sigmaringen durchzuführen. Dort haben Sie die Möglichkeit einen Ausbildungsschwerpunkt im öffentlichen Recht zu setzen und sich auf Ihren Interessensgebieten weiter zu spezialisieren. In Betracht kommen dabei nicht nur Rechtsgebiete aus dem klassischen Prüfungsstoff der Zweiten juristischen Staatsprüfung wie das Polizei-, das Kommunal-, das Bau- oder das Versammlungsrecht. An den Verwaltungsgerichten des Landes ist vielmehr auch eine Vertiefung Ihrer Kenntnisse in vielen anderen Bereichen möglich, die ebenso praxisrelevant wie interessant sind und Sie in aller Regel in Bereichen mitarbeiten lässt, die für viele Bürgerinnen und Bürger über den jeweiligen Einzelfall hinaus wichtig sind und oft Fragen von hoher tagespolitischer Aktualität berühren. Das gilt beispielsweise für Felder wie das Migrationsrecht, die den Ausbau von erneuerbaren Energien steuernden Gebiete des Immissions- und des Naturschutzrechts, weiter für das öffentliche Wirtschafts-, das Tierschutz-, das Luftverkehrs-, das Schul-, das Hochschul- oder das Verkehrsrecht. Daneben haben die Verwaltungsgerichte Stuttgart und Karlsruhe inzwischen sogenannte Planungskammern eingerichtet, die sich spezialisiert mit Verfahren aus dem Baurecht beschäftigen. Den Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Verwaltungsgericht Freiburg im Breisgau, Verwaltungsgericht Karlsruhe, Verwaltungsgericht Sigmaringen und Verwaltungsgericht Stuttgart) können Sie im Einzelnen entnehmen, welche Sachgebiete in den Kammern und Senaten bearbeitet werden. Wenn eine Wahlstation (und ggf. auch eine spätere Tätigkeit) in der Verwaltungsgerichtsbarkeit für Sie von Interesse ist, dann kommen Sie gerne auf uns zu.
Die Finanzgerichtsbarkeit bietet Ihnen an, die dreimonatige Wahlstation bei den Senaten in Stuttgart oder den Außensenaten in Freiburg zu verbringen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist als oberes Landesgericht zuständig für den Rechtsschutz gegen Bescheide der Finanz- und Zollbehörden sowie gegen Entscheidungen der Familienkassen. Grundsätzlich befassen sich alle Senate mit Ertragsteuern (z.B. Einkommensteuer) und Kindergeld. Daneben haben die meisten Senate eine Spezialzuständigkeit (z.B. Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Vollstreckung). Welche Spezialzuständigkeiten die einzelnen Senate haben, können Sie dem Geschäftsverteilungsplan entnehmen.
Eine Ausbildung am Finanzgericht ist nicht davon abhängig, dass Sie den Schwerpunktbereich „Steuern“ in der mündlichen Prüfung gewählt haben oder im Studium diesen Schwerpunktbereich hatten oder sonst eine steuerliche Vorbildung haben. Sie können die Wahlstation in Stuttgart oder in Freiburg absolvieren. Wenn Sie ein besonderes Interesse an einem Spezialgebiet haben, wird dies selbstverständlich berücksichtigt. Unabhängig vom Senat Ihrer Zuteilung ist die Ausbildung auch in Spezialgebieten anderer Senate möglich.
In der Arbeitsgerichtsbarkeit können Sie Ihre Wahlstation grundsätzlich an jedem unserer 17 Standorte absolvieren. Dabei ist sowohl eine Tätigkeit an einem Arbeitsgericht wie auch an einem der drei Standorte des Landesarbeitsgerichts als Ausbildungsstation denkbar. In jedem Fall wird Ihnen ermöglicht, Einblicke in die Tätigkeiten beider Instanzen zu gewinnen. Die Arbeitsgerichtsbarkeit hat bereits im Jahr 2016 begonnen, mit der elektronischen Akte zu arbeiten. Digitale Arbeitsweisen sowie Verhandlungen unter Einsatz von Videotechnik sind in der Arbeitsgerichtsbarkeit weit verbreitet. Besprechungen, Schulungen und der kollegiale Austausch über Verfahren finden oftmals im virtuellen Raum statt. Vereinzelt wird dies auch bei bestimmten Kammerberatungen mit den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite praktiziert. Durch die Bereitstellung eines mobilen Arbeitsplatzes mit Zugriffsmöglichkeiten auf die elektronische Akte, Skype for Business- bzw. WebEx-Account etc. ermöglichen wir Ihnen die Teilnahme hieran, egal ob im Gericht oder im Home Office. Sie erhalten dabei einen Einblick in die vielfältigen Bereiche des Arbeitsrechts sowie den Verfahrensablauf des Arbeitsgerichtsprozesses. Insbesondere die Teilnahme an den kurzen und in schneller Folge stattfindenden Güteverhandlungen am Arbeitsgericht stellt eine ideale Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im Wahlfach Arbeitsrecht dar. Hierdurch erwerben Sie ein breites Problembewusstsein für praxisrelevante Fragestellungen aus dem Alltag zahlreicher Prüferinnen und Prüfer aus Richter- und Anwaltschaft.
Die Sozialgerichtsbarkeit bietet Ihnen an, die dreimonatige Wahlstation beim Landessozialgericht in Stuttgart oder bei einem der acht Sozialgerichte (Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart, Ulm) durchzuführen. Dort haben Sie die Möglichkeit, neben einer theoretischen Unterweisung, einen Ausbildungsschwerpunkt in einem oder mehreren Rechtsgebieten zu wählen, die den Sozialgerichten zugewiesen sind, und sich auf Ihrem Interessensgebiet zu spezialisieren. In Betracht kommt dabei u.a. das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (einschließlich der Frage des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung), das Bürgergeld oder das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (einschließlich der Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und der Krankenkassen). Insgesamt ist das Sozialrecht ein lebendiges Rechtsgebiet, das eng mit vielen Zukunftsthemen verknüpft ist und zu einem wichtigen Baustein unserer Gesellschaft gehört. Sie erhalten ferner einen intensiven Einblick in die richterliche Tätigkeit: In Begleitung und Abstimmung mit den richterlichen Kolleginnen und Kollegen können Sie Erörterungstermine durchführen und eine mündliche Verhandlung leiten. Zudem sorgt ein Arbeitsplatz im Gericht für einen engen fachlichen und persönlichen Austausch.
Den Geschäftsverteilungsplänen des Landessozialgerichts und der Sozialgerichte (Freiburg im Breisgau, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart, Ulm) können Sie entnehmen, welche Spezialgebiete in den Kammern und Senaten bearbeitet werden.
Während der dreimonatigen Wahlstation im Justizvollzug lernen Sie die spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit als Juristin/Jurist im Justizvollzug kennen. Sie werden in die Aufgaben und in die Struktur des baden-württembergischen Justizvollzugs eingeführt. Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrem Ausbilder oder Ihrer Ausbilderin über Vollzugsmaßnahmen bei Gefangenen und erhalten praxisorientierte Einblicke in die vielfältigen Aufgaben der Anstaltsleitung in den Bereichen Organisation, Personal und Öffentlichkeitsarbeit. Ihr Arbeitsalltag in der Wahlstation Justizvollzug ist abwechslungsreich: Neben der Teilnahme und Leitung von Konferenzen bearbeiten Sie rechtliche Angelegenheiten wie Beschwerden von Gefangenen oder fertigen Stellungnahmen für Strafvollstreckungskammern. Sie arbeiten eng mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Dienste im Justizvollzug, etwa des Vollzugs- und Werkdiensts, des Psychologischen Dienstes oder dem Sozialdienst zusammen.
Wir bieten eine Wahlstation im Justizvollzug regelmäßig an, jedoch sind in den einzelnen Justizvollzugsanstalten nur eine begrenzte Anzahl von Plätze vorhanden. Eine Übersichtskarte mit den einzelnen Vollzugseinrichtungen, aus denen Sie wählen können finden Sie hier.
Die Wahlstation Justiz steht allen Referendarinnen und Referendaren offen, die ein Interesse an der Justiz haben und deren bisherige Ausbildungsleistungen die Perspektive für eine spätere berufliche Tätigkeit im höheren Justizdienst eröffnen. Wir erwarten eine überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Ihre regelmäßige Präsenz in der Ausbildungsstelle. Sie werden sich vertieft in materiell- und verfahrensrechtliche Fragen einarbeiten und sind bereit, sich aktiv in Gespräche und Vorberatungen einzubringen.
Bewerben Sie sich am besten gleich über unser Online-Bewerbungsportal für die Wahlstation Justiz. Wir freuen uns über Ihr Interesse und werden uns zeitnah bei Ihnen melden, um die Möglichkeiten zu besprechen.