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Rechtsreferendariat

Wer die Befähigung zum Richteramt erlangen und sich damit zugleich für den höheren Verwaltungsdienst und die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder zum Notariat qualifizieren möchte, benötigt die Zweite juristische Staatsprüfung. Auf diese bereitet – im Anschluss an das universitäre Studium und die Erste juristische Prüfung – der zweijährige juristische Vorbereitungsdienst (das Rechtsreferendariat) vor.

Die Ausbildung der baden-württembergischen Rechtsreferendare erfolgt in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.402,51 Euro sowie ggf. einem Familienzuschlag (für Verheiratete: 154,47 Euro; mit einem Kind: 289,53 Euro).

Die Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe wird durch dessen Präsidenten geleitet. 

Die Referendarabteilung des Oberlandesgerichts nimmt die mit dieser Verantwortung verbundenen Aufgaben wahr. Ihr obliegt die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst sowie die Personalverwaltung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. In diesem Rahmen wird insbesondere über alle den Vorbereitungsdienst betreffenden grundlegenden Statusfragen      (wie z. B. Beurlaubung und Entlassung), die Zuweisung in den Rechtsanwaltsstationen und in der Wahlstation sowie die Genehmigung von Nebentätigkeiten entschieden.

Die Referendarabteilung des Oberlandesgerichts ist außerdem Ansprechpartnerin für die Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter bei den Landgerichten und Regierungspräsidien. Diese nehmen die bei ihren Gerichten und Behörden anfallenden Verwaltungsaufgaben in der Referendarausbildung wahr und beraten und betreuen die Ausbilderinnen und Ausbilder in den Stationen und in den Lehrveranstaltungen sowie die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in allen Ausbildungsfragen.

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