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Stellung des Oberlandesgerichts Karlsruhe im zivilprozessualen Instanzenzug (einschließlich freiwilliger Gerichtsbarkeit)

Sie können sich den zivilprozessualen Instanzenzug in einem download  Schaubild (PDF, 8 KB) ansehen.

(Hinweis: Die vorstehend downzuloadende Darstellung ist stark vereinfacht auf Grundsätze und wesentliche Aspekte beschränkt; sie dient nicht der Rechtsberatung und kann eine solche nicht ersetzen).

Allgemeine Anmerkung

Auf eine Berufung wird die Sache in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht überprüft. Auf die Revision erfolgt hingegen nur eine Überprüfung auf Rechtsfehler; die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz werden – soweit verfahrensfehlerfrei erfolgt oder nicht angegriffen – vom Revisionsgericht seiner Beurteilung als richtig zu Grunde gelegt. Als Grundsatz gilt: Berufung und Revision sind die Rechtsmittel gegen Urteile, Beschwerde ist das Rechtsmittel gegen Beschlüsse. Anlage: Zivilprozessualer Instanzenzug -allgemeine Anmerkungen

Besonderheit Vorlageverfahren

Auf bestimmten Gebieten ordnet das Gesetz zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung an, dass Gerichte bestimmte Rechtsfragen einem übergeordneten Gericht zur Entscheidung vorlegen können, unter Umständen sogar müssen. Dies gilt beispielsweise für Fragen des Europäischen Gemeinschaftsrechts, über die letztverbindlich der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft entscheidet.


 

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