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Aufgaben der Referendarabteilung
Der Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe entscheidet über den Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst im
Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe und leitet die Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Die Referendarabteilung nimmt diese Aufgaben wahr; ihr obliegt die Einstellung und die Personalverwaltung der
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. In diesem Rahmen wird über alle den Vorbereitungsdienst betreffenden grundlegenden Fragen
wie z.B. Beurlaubung und Entlassung wie auch die Zuweisung in der Rechtsanwaltsstation und in der Wahlstation sowie Genehmigung von
Nebentätigkeiten entschieden.
Die Referendarabteilung ist außerdem Ansprechpartner für die Ausbildungsleiter bei den Landgerichten und
Regierungspräsidien. Diese nehmen die bei ihren Behörden anfallenden Verwaltungsaufgaben in der Referendarausbildung wahr und
beraten und betreuen die Ausbilder der Stationen und in den Lehrveranstaltungen sowie die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in
allen Ausbildungsfragen.