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Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) (w/m/d)
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Ausbildung zum/zur Gerichtsvollzieher (LL.B.).
Der Studiengang Gerichtsvollzieher (LL.B.) ist neu und bundesweit einzigartig. Der Studiengang wurde erstmals ab 01.09.2016 in Baden-Württemberg angeboten.
Als Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieher dazu bei, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und den
Rechtsfrieden unter den Beteiligten zu sichern.
Gerichtsvollzieher sind befugt, eigenverantwortlich über die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen zu entscheiden - dabei sind
sie ausschließlich an das Gesetz gebunden.
Abwechslung und Vielseitigkeit ergeben sich aus dem Mix von Büro- und Außendiensttätigkeiten.
• Ausbildungsverlauf:
√ Beginn jeweils 1. September jeden Jahres
√ Dauer: 3 Jahre
√ Fachwissenschaftliches Studium von insgesamt 24 Monaten an der Hochschule für
Rechtspflege in Schwetzingen und praktische Ausbildung von 12 Monaten bei einem
Amtsgericht und bei Gerichtsvollziehern
√ Abschluss der Ausbildung mit Bestehen der einzelnen Themenmodule und der
Bachelorarbeit und Verleihung des Grades "Bachelor of Laws" (LL.B.).
• Während des Studiums:
√ Beamter auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung „Gerichtsvollzieheranwärter/in“
√ monatliche Bezüge i.H.v. derzeit ca. 1.340,00 Euro netto
• Berufseinstieg/-aufstieg:
√ Einstellung in den Landesdienst in Besoldungsgruppe A9
√ Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A11
√ über die Beamtenbesoldung hinaus erhalten Gerichtsvollzieher/-innen in
Baden-Württemberg einen Anteil an den erwirtschafteten Gebühren als
zusätzliche Vergütung
Zu den Schwerpunkten der Gerichtsvollziehertätigkeit gehören unter anderem:
- Zwangsvollstreckung sofern dafür nicht die Gerichte zuständig sind, z.B.
• Einholung einer Vermögensauskunft beim Schuldner oder bei Dritten
• Pfändung von Sachen des Schuldners und deren Verwertung
• Wegnahme einer beweglichen Sache
• Räumung einer Wohnung
- Durchführung von Zustellungen wichtiger Dokumente
Wo? |
Oberlandesgericht |
Wann? |
Hier geht es zur Onlinebewerbung. Bitte nutzen Sie das Onlinebewerbungsverfahren. Schrifliche Bewerbungen per Mail können nicht berücksichtigt werden. Bewerbungen für den Einstellungstermin 1. September 2023 sind ab sofort möglich. Das Bewerbungsportal ist in der Regel bis 15. Januar des Einstellungsjahres geöffnet. Da das Auswahlverfahren für den gewünschten Einstellungstermin bereits im Herbst des Vorjahres beginnt, wird eine frühzeitige Bewerbung empfohlen. |
Wie? |
Im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahren. Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Die Anlagen müssen im PDF-Format beigefügt werden und dürfen keine klickbaren Links enthalten. |
Voraussetzungen |
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Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig in den Landesdienst eingestellt.
Ansprechpartner:
Frau Zoz
Tel.: 0721 926-3948
Frau Geiler
Tel.: 0721 926-6151
Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie in unserer Broschüre sowie unter der Website des Ministerium der Justiz und für Integration Baden-Württemberg:
www.mit-Recht-in-die-Zukunft.de
Weitere Informationen zum Studium finden Sie auch auf den Seiten der