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Generalstaatsanwaltschaft  

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht nimmt die Generalstaatsanwaltschaft wahr. 

Hat das Oberlandesgericht in Straf- oder Ordnungswidrigkeitssachen über Rechtsmittel zu entscheiden, werden die Akten vom vorinstanzlichen Gericht über die Generalstaatsanwaltschaft dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Weitere Informationen über die Generalstaatsanwaltschaft erhalten Sie Link öffnet neues Fenster hier.

 

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