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Geschäftsverteilungsplan
Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Berufungen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die Senate wird jährlich durch das Präsidium des Oberlandesgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind. Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, wie die Senate personell besetzt sind und für welche Fälle sie zuständig sein sollen. Der Geschäftsverteilungsplan steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Der Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Jahres Änderungen (z.B. aufgrund von Personalveränderungen). Die Änderung des Geschäftsverteilungsplans erfolgen durch Präsidiumsbeschlüsse, die Ihnen hier ebenfalls zur Verfügung stehen. Aktuelle Änderungen können Sie auch unter der Telefonnummer 0721-926-2022 erfragen.
Hier können Sie den Geschäftsverteilungsplan und die weiteren Präsidiumsbeschlüsse downloaden:
Geschäftsverteilungsplan
2021 (Stand18.12.2020)
GVP
OLG 2022 (Stand17.12.2021).pdf
Als Service stellen wir Ihnen auch einen aktuellen Geschäftsverteilungsplan zur Verfügung, in dem die laufenden Änderungen aufgrund von Präsidiumsbeschlüssen bereits eingearbeitet sind. Bitte beachten Sie aber, dass dieses Dokument in dieser Fassung nicht vom Präsidium beschlossen wurde. Verbindlich sind deshalb nur der ursprüngliche Geschäftsverteilungsplan und die weiteren oben wiedergegebenen Präsidiumsbeschlüsse.
17.01.2022-Präsidiumsbeschluss
27.01.2022-Präsidiumsbeschluss
25.03.2022-Präsidiumsbeschluss.pdf
08.04.2022-Präsidiumsbeschluss.pdf
14.04.2022-Präsidiumsbeschluss.pdf
09.05.2022-Präsidiumsbeschluss-I
09.05.2022-Präsidiumsbeschluss-II
23.06.2022-Präsidiumsbeschluss-I
23.06.2022-Präsidiumsbeschluss-II