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Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Streit über mögliche Nebenwirkungen der Pille „Yasminelle“ am 25. Juni 2021 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe – Zivilsenate in Freiburg –

Datum: 17.06.2021


Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Sitz in Freiburg verkündet am 25. Juni 2021 eine Entscheidung im Berufungsverfahren über eine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Bayer Vital GmbH. Die Klägerin erlitt im Sommer 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand und führt dies auf die Einnahme des von der Beklagten in Verkehr gebrachten Verhütungsmittels „Yasminelle“ mit dem Wirkstoff Drospirenon zurück. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. April 2021 Bezug genommen, die auf der Internetseite des Oberlandesgerichts (www.olg-karlsruhe.de) unter Medien/Pressemitteilungen abrufbar ist.

In der mündlichen Verhandlung am 4. Mai 2021 hatte der Senat einen medizinischen Sachverständigen angehört. Anschließend haben die Parteien schriftlich Stellung genommen.

Der Verkündungstermin findet am Freitag, dem 25. Juni 2021, um 9:30 Uhr im Gebäude des Landgerichts Freiburg, Saal IV, Salzstraße 17 in Freiburg statt.

Die Zahl der verfügbaren Sitzplätze ist beschränkt. Es stehen insgesamt 24 Plätze zur Verfügung, von denen 10 Plätze für Medienvertreter vorgesehen sind.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens am Haupteingang des Sitzungsgebäudes eingelassen. Der Sitzungssaal wird frühestens 60 Minuten vor dem Beginn der Verhandlung geöffnet. Angesichts der Pandemielage bitten wir, die Notwendigkeit des Besuches der Verhandlung sorgsam abzuwägen.

Wegen der Regelungen für Medienvertreter wird auf die als Datei beigefügte sitzungspolizeiliche Verfügung vom 17. Juni 2021 Bezug genommen. Für Kamerateams und Fotografen ist dort unter VI. ein Akkreditierungsverfahren vorgesehen.

Zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus sind verschiedene Maßnahmen zu beachten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung von der Abgabe eines vollständig ausgefüllten Formulars, das als Datei beigefügt ist, abhängig ist.

Aufgrund des Pandemiegeschehens sind kurzfristige Änderungen möglich. Bitte informieren Sie sich daher unmittelbar vor dem Termin auf der Homepage des Oberlandesgerichts (www.olg-karlsruhe.de) unter Medien/Pressemitteilungen.

Termin: 25. Juni 2021, 9:30 Uhr, Saal IV, Gebäude Landgericht Freiburg, Salzstraße 17 in Freiburg

Aktenzeichen des Oberlandesgerichts Karlsruhe: 4 U 19/19
Vorinstanz: LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 20. Dezember 2018, Az. 1 O 73/12

SitzungspolizeilicheVerfügung17.06.2021

Kontaktdatenerfassungsformular 25.06.2021



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