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Laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung für den mittleren Justizdienst  -Justizfachwirtin / Justizfachwirt (w/m/d)-

Wir bieten in der Regel zum 1. Februar jeden Jahres die laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung für den mittleren Justizdienst (Justizfachwirt/in) an.

Ziel der Zusatzausbildung ist es, die im Rahmen der Ausbildung sowie die bisherigen in der beruflichen Praxis erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und zu festigen. Gleichzeitig sollen die für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes erforderlichen zusätzlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden. Die Nachwuchskräfte sollen befähigt werden, alle Aufgaben des mittleren Justizdienstes sachkundig,
eigenverantwortlich und bürgerfreundlich wahrzunehmen. Dies gilt in besonderem Maße für die Ausübung von herausgehobenen Aufgaben.

Die Zusatzausbildung dauert insgesamt sechs Monate und teilt sich auf in einen fachtheoretischen Lehrgang von mindestens vier Monaten sowie einer Praxisphase von höchstens zwei Monaten. Nach Abschluss des fachtheoretischen Lehrgangs
findet die schriftliche Abschlussprüfung, bestehend aus fünf Einzelprüfungen, statt.

Die anschließende Praxisphase erfolgt in der Regel - wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen - bei einer heimatnahen Behörde im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Während der Dauer der Zusatzausbildung verbleiben die Teilnehmer in ihrer
bisherigen Rechtsstellung und bekommen ihr Gehalt entsprechend weiter. Dies gilt auch für die Zeit nach dem Bestehen der Prüfung bis zur Übernahme in den mittleren Justizdienst.

Die Ausbildung kann nicht in Teilzeit absolviert werden. Angestellte, die in Teilzeit beschäftigt sind, müssen, zumindest für die Dauer der Zusatzausbildung, auf Vollzeit aufstocken.

Werden die Nachwuchskräfte nach bestandener Prüfung in ein Beamtenverhältnis übernommen, finden dieselben Rechte und Pflichten wie für alle Landesbeamten Anwendung. Landesbeamte sind grundsätzlich im ganzen Landesteil (Baden) einsetzbar. Hier gehen dienstliche Belange vor. Eine spätere Tätigkeit in derselben
Behörde kann nicht garantiert werden. Es wird jedoch versucht, einen wohnortnahen Einsatz zu ermöglichen.

Die Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 3 der Verordnung des
Justizministeriums über die laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung und Prüfung für den mittleren Justizdienst (ZaPrOmDJu) vom 25. November 2014.

Zur Zusatzausbildung kann demnach zugelassen werden, wer

  1. die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt;
  2. a) die Prüfung zur oder zum Justizfachangestellten mit einem Gesamtdurchschnittsergebnis von mindestens 73 Punkten oder

    b) die Prüfung zur oder zum Justizangestellten mit einem mindestens befriedigenden Gesamtergebnis oder

    c) die Ausbildung zur oder zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder die Ausbildung zur oder zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten mit einem Gesamtdurchschnittsergebnis von mindestens 73 Punkten bestanden hat. Hiervon kann in besonders begründeten Einzelfällen eine Ausnahme zugelassen werden (§ 3 Abs. 2 ZaPrOmDJu).

  3. für die in § 3 Absatz 1 Nummer 2 LVO-JUM genannte Dauer Aufgaben des mittleren Justizdienstes wahrgenommen hat (Justizfachangestellte - mindestens 1 Jahr, Justizangestellte - mindestens 3 Jahre, Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte - mindestens 2 Jahre);
  4. nach seiner Persönlichkeit und seinen bisherigen Leistungen für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes geeignet erscheint; 
  5. nach ärztlichem Zeugnis über die erforderliche körperliche Eignung oder als schwerbehinderter Mensch über ein Mindestmaß gesundheitlicher Eignung für die Aufgaben des mittleren Justizdienstes verfügt.

Auf die Altersgrenze für die Einstellung von Beamten in den Landesdienst gemäß    § 48 Abs.1 LHO wird hingewiesen.

Für die Auswahl und Zulassung der Bewerber führt das Oberlandesgericht Karlsruhe ein Auswahlverfahren durch. Die entsprechende Ausschreibung wird in der Regel im Frühjahr des Vorjahres bekannt gegeben. 

Nach Abschluss der Zusatzqualifikation besteht durch eine mögliche Zulassung zum Rechtspflegerstudium die Aufstiegsmöglichkeit in den gehobenen Justizdienst.

 

Ansprechpartner:

Frau Burkard
Telefon: 0721 926-3948

Frau Rohatyn
Telefon: 0721 926-6151


Hilfreiche Downloads:

Ausbildungsvorschriften

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