Das Oberlandesgericht ist in Zivilverfahren in der Regel zweitinstanzlich tätig.
Auf die Berufung wird die Sache in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht überprüft. Auf die Revision erfolgt nur eine Überprüfung auf Rechtsfehler; die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz werden – soweit verfahrensfehlerfrei erfolgt oder nicht angegriffen – vom Revisionsgericht seiner Beurteilung als richtig zu Grunde gelegt. Als Grundsatz gilt: Berufung und Revision sind die Rechtsmittel gegen Urteile, Beschwerde ist das Rechtsmittel gegen Beschlüsse.