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Zeugen und Sachverständige

Zeugen und Sachverständige können bei allen Verfahrensarten, die vor den ordentlichen Gerichten zulässig sind, als Beweismittel zur Überzeugungsbildung der Person, die über einen Sachverhalt entscheiden muss, herangezogen werden.

Für Zeugen stehen hier nützliche Informationen zum Download bereit:
Merkblatt für Zeugen (PDF, 12 KB)
Entschädigungsantrag (PDF, 156 KB)
Verdienstausfallbescheinigung (PDF, 12 KB)
Merkblatt Kind als Zeuge (PDF, 7 KB)

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