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Sachliche Zuständigkeit

Sachlich ist das Oberlandesgericht - neben zahlreichen Sonderzuständigkeiten - als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil-, Familien-, Strafsachen sowie als Beschwerdeinstanz für Angelegeheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig.

Örtliche Zuständigkeit

Von der sachlichen Zuständigkeit unterscheidet man die sogenannte örtliche Zuständigkeit. Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte im badischen Landesteil zuständig.
Einzelheiten zu diesen Gerichten entnehmen Sie bitte der Seite
Bezirk - Landgerichte.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe und - für den württembergischen Landesteil zuständig - das Oberlandesgericht Stuttgart sind die obersten Landesgerichte in der sogenannten Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die nächsthöhere Instanz ist der Bundesgerichtshof.
Oberlandesgericht Karlsruhe
Bundesgerichtshof

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