Sachlich ist das Oberlandesgericht - neben zahlreichen Sonderzuständigkeiten - als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil-, Familien-, Strafsachen sowie als Beschwerdeinstanz für Angelegeheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig.
Örtliche Zuständigkeit
Von der sachlichen Zuständigkeit unterscheidet man die sogenannte örtliche Zuständigkeit.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte im badischen Landesteil
zuständig.
Einzelheiten zu diesen Gerichten entnehmen Sie bitte der Seite
Bezirk - Landgerichte.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe und - für den württembergischen Landesteil zuständig - das
Oberlandesgericht Stuttgart sind die obersten Landesgerichte in der sogenannten Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die nächsthöhere
Instanz ist der Bundesgerichtshof.
Oberlandesgericht Karlsruhe
Bundesgerichtshof