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Terminankündigung "Patienten in Geiselhaft" OLG Karlsruhe verhandelt Rechtsstreit zu Äußerungen der Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt

Datum: 16.03.2007

Kurzbeschreibung: 

 

Die Antragsteller sind niedergelassene Fachärzte. Beide habe sich am 4. Dezember 2006 am bundesweiten Protesttag gegen die geplante Gesundheitsreform beteiligt, an dem viele Arztpraxen und Apotheken geschlossen blieben.

Am 4. Dezember 2006 äußerte sich die Antragsgegnerin Ziff. 1, die Bundesministerin für Gesundheit, in einem Radiointerview des Deutschlandfunks angesprochen auf die Ärzteproteste von diesem Tag wie folgt: „...Mich ärgert vielleicht, wenn Patienten oder kranke Menschen in Geiselhaft genommen werden für Forderungen nach mehr Geld...". Anlässlich eines öffentlichen Vortrages vom 13. Dezember 2006 gebrauchte sie in Bezug auf die Protestaktion ebenfalls das Wort „Geiselhaft". Der Antragsgegner Ziff. 2, der Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Lauterbach, soll sich am 4. Dezember 2006 gegenüber dem privaten Fernsehsender NTV geäußert haben wie folgt: „Das ist schon eine Geiselhaft der Patienten. Es gibt keine Berufsgruppe, die so brutal die Menschen ausnutzt, wenn es um das eigene Einkommen geht wie die Ärzteschaft".

Die Antragsteller haben beim Landgericht Freiburg Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, wonach es die Antragsgegner zu unterlassen haben, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, dass Ärzte durch ihre Proteste gegen die geplante Gesundheitsreform Patienten in Geiselhaft genommen haben oder nehmen werden.

Das Landgericht Freiburg hat den Antrag mit Beschluss vom 22. Dezember 2006 zurückgewiesen, da es sich um eine Meinungsäußerung handele, die unter dem Schutz des Artikel 5 Abs. 1 GG stehe. Den Äußerungen der Antragsgegner sei nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums eine Gleichstellung der Antragsteller mit Schwerverbrechern nicht zu entnehmen. Mit der Formulierung werde vielmehr bildhaft die Auffassung formuliert, dass die Protestaktionen der Ärzte auf dem Rücken der Patienten ausgetragen würden, um so mittelbar politischen Druck auf die Reformbestrebungen auszuüben. In diesem Zusammenhang möge der Gebrauch eines aus dem Strafrecht herrührenden Begriffes, der eine strafbare Beeinflussung der Willensbildung einer Person durch die Inanspruchnahme eines Dritten beschreibe, zwar drastisch sein, sie sei im Rahmen der politischen Auseinandersetzung jedoch hinzunehmen.

Gegen diesen Beschluss hat der Antragsteller Ziff. 1 sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Karlsruhe - Senate in Freiburg - eingelegt.

Der 14. Zivilsenat hat nun Termin zur mündlichen Verhandlung über das Rechtsmittel bestimmt auf:

Freitag, den 23.03.2007, 14:15 Uhr, Saal 2

in der Außenstelle des Oberlandesgerichts in Freiburg, Salzstraße 28

Hinweis: Der Senat hat das persönliche Erscheinen der Parteien nicht angeordnet.

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