In den Landgerichtsbezirken Karlsruhe und Konstanz besteht im Justizwachtmeisterdienst die Möglichkeit zur Teilnahme an maximal zwei einzelnen Ausbildungsmodulen (Erwerb der behördeninternen Teillizenz) im Rahmen des Multiplikatorenkonzepts.
Wir bieten die Teilnahme bei folgenden Teillizenzen an:
- Umgang mit Fesselwerkzeugen
- Durchsuchung
Die Ausbildung der beiden Teillizenzen umfasst jeweils zwei Arbeitstage. Die konkreten Ausbildungstermine werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Nach erfolgreichem Durchlaufen der zweitägigen Ausbildung besteht die Möglichkeit der praktischen Anleitung und des Trainings der Kolleginnen und Kollegen im Justizwachtmeisterdienst (mit einem eingeschränkten Wirkungs- und Kompetenzkreis im Vergleich zum Multiplikator – kein höherwertiger Dienstposten).
Auswahlverfahren:
Neben der Einholung einer Stellungnahme bei der Dienststelle wird zur Auswahl ein spezifischer Auswahltest durchgeführt werden. Ort, Inhalt und Umfang wird zu gegebener Zeit an die Bewerber/innen mitgeteilt.
Voraussetzungen:
Die Möglichkeit zur Teilnahme richtet sich an alle verbeamteten Angehörigen des Justizwachtmeisterdienstes im Bezirk der Landgerichte Karlsruhe und Konstanz.
Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte, die über eine überdurchschnittliche Befähigung im Bereich der Kontroll- und Sicherungstechniken sowie im Umgang mit dienstlich zugelassenen Waffen verfügen.
Erwartet wird
· ein hohes Maß an Selbständigkeit, Eigeninitiative/Selbstorganisation
· ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
· Bereitschaft zur umfassenden Fortbildung
· Fähigkeit zur Fremdmotivation und Wissensvermittlung
· besondere Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft, soziale Kompetenz
· körperliche Leistungsfähigkeit
Die Bereitschaft zu zeitlich und örtlich flexiblem Einsatz ist unerlässlich.
Ablauf der Bewerbungsfrist:
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 29. Mai 2026.
Bitte teilen Sie bei der Bewerbung mit, für welche Teillizenz Sie sich konkret bewerben oder ob Sie sich für beide Teillizenzen bewerben.
Besonderheiten / Bemerkungen:
Die Teilnahme an den Ausbildungsmodulen und anschließende Tätigkeit (behördeninterne Teillizenz) hat keine dienstpostenrechtlichen Auswirkungen.