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Vorstellung des Berichts der gemeinsamen Arbeitsgruppe im September 2018
Datum: 01.08.2018
Vorstellung des Berichts der gemeinsamen Arbeitsgruppe im September 2018
Die gemeinsame Arbeitsgruppe von
Oberlandesgericht Karlsruhe, Amtsgericht Freiburg und Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat die Aufgabe, ausgehend von dem Staufener
Missbrauchsfall, die Kommunikation zwischen den beteiligten Gerichten und Behörden sowie die Überwachung der Einhaltung von
gerichtlichen Ge- und Verboten gemäß § 1666 Abs. 2 BGB zu untersuchen und Vorschläge zur Verbesserung der
Zusammenarbeit zu machen.
Die Arbeitsgruppe hat mittlerweile mehrmals getagt. Der gemeinsame Bericht der Arbeitsgruppe wird derzeit unter den Mitgliedern
abgestimmt. Nach heutigem Stand wird der Bericht nach der Sommerpause
im September veröffentlicht werden können.