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Geldeinzahlungen für Gefangene

Sie können monatlich maximal 95,00 € zweckgebunden als Sondergeld 1 (SG 1) für Inhaftierte zur freien Verfügung einbezahlen. Darüber hinaus können Sie, nach vorheriger Genehmigung durch die Justizvollzugsanstalt im Einzelfall, Sondergeld 2 für Maßnahmen der Wiedereingliederung oder zur Pflege sozialer Beziehungen einbezahlen.

Sondergeld 1 und 2 kann nur überwiesen werden; Bareinzahlungen sind nicht möglich.

Bankverbindung für Einzahlungen

Bei Überweisungen verwenden Sie bitte das folgende Konto:

Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Konto-Nr.: 4552107
BLZ: 60050101
Baden-Württembergische Bank (BW Bank)
IBAN: DE25600501010004552107
BIC: SOLADEST600

Unter Verwendungszweck unbedingt vor dem vollständigen Namen des Berechtigten sowie dem eigentlichen Verwendungszweck („Sondergeld 1“ oder konkret bezeichneter Zweck) immer auch die Kennziffer „AK45“ angeben.

Muster für den Überweisungsbeleg

Überweisungsvorlage

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