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Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Das Landgericht Tübingen ist ausschließlich zuständig für Dokumente der Gerichte unseres Landgerichtsbezirks (Tübingen, Reutlingen, Bad Urach, Münsingen, Rottenburg, Nagold und Calw) sowie die im Landgerichtsbezirk liegenden Notariate. Die Unterlagen/Dokumente sind im Original mit dem Antragsformular einzureichen. Die Bearbeitung kann - auch bei persönlicher Abgabe - bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Landgericht nicht zuständig ist für:
- Urkunden der Stadtverwaltungen und Landratsämter (wie z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Einbürgerungszusicherungen)
- Zeugnisse der Schulen
- Zeugnisse aus dem Bereich der Universitäten und Hochschulen
- Urkunden der Finanzämter
- Persönliche Führungszeugnisse
Kontaktdaten und Hinweise finden Sie in der Informationsspalte rechts.