Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation
sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Das Landgericht Tübingen ist ausschließlich zuständig für Dokumente der Gerichte unseres Landgerichtsbezirks
(Tübingen, Reutlingen, Bad Urach, Münsingen, Rottenburg, Nagold und Calw) sowie die im Landgerichtsbezirk liegenden Notariate.
Die Unterlagen/Dokumente sind im Original mit dem Antragsformular
einzureichen. Die Bearbeitung kann - auch bei persönlicher Abgabe - bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Landgericht nicht zuständig ist für:
- Urkunden der Stadtverwaltungen und Landratsämter (wie z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden,
Einbürgerungszusicherungen)
- Zeugnisse der Schulen
- Zeugnisse aus dem Bereich der Universitäten und Hochschulen
- Urkunden der Finanzämter
- Persönliche Führungszeugnisse
Kontaktdaten und Hinweise zum Regierungspräsidium Tübingen finden Sie hier.
In der Zeit von 01.02.2026 - 31.05.2026 sind personell bedingt eingeschränkte Öffnungszeiten. Diese sind von Montag bis
Freitag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr.
Ab dem 01.06.2026 gelten die normalen Öffnungszeiten.
Nähere Informationen zur Legalisation und zum internationalen Urkundenverkehr finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.