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Termin zur mündlichen Verhandlung am 5. August 2021 im Streit um ein Wiederkaufsrecht der Stadt Heidelberg hinsichtlich des ehemaligen Ausflugslokals „Alter Kohlhof“

Datum: 26.07.2021

Pressemitteilung vom 26. Juli 2021 (14/21)
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Termin zur mündlichen Verhandlung am 5. August 2021 im Streit um ein Wiederkaufsrecht der Stadt Heidelberg hinsichtlich des ehemaligen Ausflugslokals „Alter Kohlhof“

Die Stadt Heidelberg macht in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein Wiederkaufsrecht hinsichtlich eines Grundstücks in Heidelberg geltend, auf dem früher das Ausflugslokal „Alter Kohlhof“ betrieben wurde. Die Beklagte hat dieses Grundstück Mitte des Jahres 2015 erworben. Inzwischen wird dort ein Gourmetrestaurant betrieben.

Das Landgericht Heidelberg hat die in erster Linie auf Übereignung des Grundstücks gerichtete Klage der Stadt Heidelberg mit Urteil vom 5. Juni 2019 abgewiesen. Auf die Widerklage der Beklagten hin hat das Landgericht die Stadt zur Bewilligung der Löschung zweier Grundbucheinträge verurteilt und die fehlende Pflicht der Beklagten zum Betrieb einer Gaststätte oder eines Beherbergungsbetriebs festgestellt. Zur Begründung hat das Landgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass eine Verpflichtung zum Betrieb einer Gaststätte mit Hotel aus dem Kaufvertrag der Beklagten vorangegangenen Eigentümers mit der Stadt Heidelberg weder rechtswirksam noch von der Beklagten übernommen worden sei. Die Beklagte unterliege auch keiner Unterlassungsdienstbarkeit des Inhalts, dass sie jede andere Nutzung des Grundstücks als den Betrieb einer Gaststätte mit Hotelbetrieb zu unterlassen habe. Jedenfalls wäre das Festhalten an einem Wiederkaufsrecht treuwidrig und unverhältnismäßig, weil inzwischen unstreitig eine Gaststätte auf dem Anwesen betrieben werde.

Die Verhandlung des 19. Zivilsenats über die Berufung findet am Donnerstag, den 5. August 2021, um 10:00 Uhr im Sitzungssaal I (Raum 112, 1. OG) des Oberlandesgerichts Karlsruhe in der Hoffstraße 10 in Karlsruhe statt. Mit einer abschließenden Entscheidung ist in dem Termin nicht zu rechnen.

Die im Sitzungssaal vorhandenen Sitzplätze sind – auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie – zahlenmäßig begrenzt. Es stehen insgesamt zwölf Zuhörerplätze zur Verfügung, von denen sechs Plätze bevorzugt für Medienvertreter vorgesehen sind. Im Gerichtsgebäude sowie im Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen nur mit einer vorherigen Genehmigung zulässig, die Medienvertreter vom 2. August 2021 (9:00 Uhr) bis zum 3. August 2021 (12:00 Uhr) per E-Mail beantragen können. Während der Sitzung sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen in jedem Fall untersagt.

Die Einzelheiten des Zugangs zum Sitzungssaal für Medienvertreter und interessierte Bürgerinnen und Bürger können der beigefügten sitzungspolizeilichen Verfügung entnommen werden.

Sitzungspolizeiliche Verfügung

Termin: 5. August 2021, 10:00 Uhr, Saal I (Raum 112, 1. OG), Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe

Aktenzeichen des Oberlandesgerichts Karlsruhe: 19 U 83/19
Vorinstanz: Landgericht Heidelberg, Urteil vom 5. Juni 2019, 4 O 219/17

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