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Haftentlassung nach mehr als 58 Jahren angeordnet

Datum: 23.03.2021

Pressemitteilung vom 23. März 2021 (3/21)
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Haftentlassung nach mehr als 58 Jahren angeordnet

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 17. März 2021 die Entlassung eines heute 84 Jahre alten Mannes aus der Strafhaft nach einer Vollzugsdauer von über 58 Jahren angeordnet. Der Verurteilte war mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Mai 1963 wegen Autostraßenraubes und zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bisher hatten die im Strafvollstreckungsverfahren zuständigen Gerichte die Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung stets abgelehnt, zuletzt das Landgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 28. Mai 2020. Die gegen diesen Beschluss von dem Verurteilten durch seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Angela Maeß aus Karlsruhe, eingelegte sofortige Beschwerde hatte jetzt vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Erfolg. Dessen 1. Strafsenat hat die Vollstreckung der restlichen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und die Freilassung des Verurteilten zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt sowie die sofortige Durchführung und Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen seitens der Justizvollzugsanstalt angeordnet.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 17. März 2021, 1 Ws 198/20
Vorinstanz: Landgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28. Mai 2020, BR 15 StVK 23/19

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