Suchfunktion

Berufungsverhandlung über die Kündigung des Pachtverhältnisses Klosterhof Neuburg bei Heidelberg, Az. 15 U 36/16 Lw

Datum: 16.11.2016

Kurzbeschreibung: 

Der klagende Verein der Benediktiner der Abtei Neuburg hatte im Jahr 2007 zur Abtei gehörende Flächen zum landwirtschaftlichen und gastronomischen Betrieb an den Beklagten verpachtet. In dem von den Parteien geschlossenen Pachtvertrag war eine Pachtzeit bis Ende 2027 vereinbart. Der Eigentümer wirft dem Beklagten verschiedene Vertragsverletzungen vor und hat das Pachtverhältnis außerordentlich gekündigt. Hilfsweise wurde die ordentliche Kündigung zum 31.12.2016 ausgesprochen.

Das Amtsgericht Heidelberg hatte zwar nicht die außerordentlichen Kündigungen, wohl aber die für Ende 2016 ausgesprochene Kündigung für durchgreifend erachtet. In dem von den Parteien geschlossenen Pachtvertrag sei unter anderem nicht hinreichend deutlich beschrieben, welche Flächen und Gebäude verpachtet sein sollten. Der Vertrag sei daher formell unwirksam und eine Kündigung vor Ende 2027 möglich.

Hiergegen wendet sich die Berufung des Pächters.

Der unter anderem für Landwirtschaftssachen zuständige 15. Zivilsenat hat am 16.11.2016 über die Sache mündlich verhandelt. Es wurde ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf 

Mittwoch, den 7.12.2016 10 Uhr
Oberlandesgericht Karlsruhe Hoffstraße 10, Saal II, 2. OG

Fußleiste