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Ehrenamtliche Betreuer

In der Sozialtherapeutischen Anstalt Baden-Württemberg können geeignete Personen als ehrenamtliche Betreuer/innen einzelner Gefangener zugelassen werden. Die Betreuung soll dazu beitragen, persönliche Schwierigkeiten des Gefangenen zu lösen oder zu lindern, Bildung und berufliche Fähigkeiten zu fördern, die Entlassung vorzubereiten und die Eingliederung in das Leben in der Freiheit zu unterstützen.

Bevorzugt werden Personen zugelassen, die bereit und durch ihren Beruf oder eine Nebentätigkeit besonders geeignet sind, dem Gefangenen auch über den Zeitpunkt der Entlassung hinaus persönlichen Beistand zu leisten.

Die Koordination des Ehrenamts obliegt dem Sozialdienst. 

Bei Fragen oder Interesse können Sie uns gerne kontaktieren. 

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