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Telefonate

Für die Gefangenen der Sozialtherapeutischen Anstalt ist im zweiten Stock und dritten Stock eine Fernsprechstelle eingerichtet. Dort können Telefonate durchgeführt werden. Jeder Gefangene kann einen Kreis von höchstens acht Gesprächspartnern benennen. Die Genehmigung der Gesprächsteilnehmer erfolgt durch den Sozialdienst.

Allgemein zugelassen sind Gespräche mit dem Arbeitsamt, mit einem evtl. Arbeitgeber, wenn der Gefangene zum Freigang zugelassen ist, sowie Gespräche mit Versandhäusern im Zusammenhang mit genehmigten Bestellungen. Weitere Gespräche mit Behörden (z. B. Sozialamt, Gerichte) bedürfen der Genehmigung durch den Sozialdienst.

Zur Finanzierung von Telefongesprächen stehen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag das Haus- oder freie Eigengeld zur Verfügung. Telefongespräche können stichprobenweise gemäß § 27 JVollzGB III überwacht werden, die Gesprächsteilnehmer werden über die Möglichkeit beim Gesprächsbeginn informiert.

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