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Mit der Bitte um Beachtung

Sehr geehrter Besucher,

bitte haben Sie Verständnis, dass Besuchern mit typischen Krankheitssymptomen, insbesondere mit akuten Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Fieber), oder einer aktuellen Coronainfektion der letzten 10 Tage der Zutritt in unsere Einrichtung nicht gestattet ist. Die allgemeine Maskenpflicht ist seit 8. April 2023 zwar weggefallen, im Einzelfall kann zum Schutz der Patienten dennoch das Tragen einer FFP-2-Maske über das Hausrecht verlangt werden.


Allgemeine Regelungen für Besuche:

  • Besuche können telefonisch unter 07141/ 669 116 terminiert werden.
    • Zu folgenden Zeiten sind telefonische Terminvereinbarungen möglich: Montag bis Freitag von 09:15 - 11:30 Uhr und 14:15 Uhr - 15:30 Uhr.
  • Die Terminierung von Verteidiger- und Behördenbesuchen sowie die Vereinbarung von Skype-Terminen erfolgt per E-Mail Besuch@jvkasperg.justiz.bwl.de
  • Terminierungen erfolgen mindestens drei Werktage im Voraus.
  • Skype Besuchszeiten:
    • Private Skype-Termine (je nach Verfügbarkeit): Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils von 09:20 - 09:50 Uhr, 10:10 - 10:40 Uhr, 11:00 - 11:30 Uhr, 14:15 - 14:45 Uhr oder 15:00 - 15:30 Uhr
    • Skype-Termine für Verteidiger bzw. Behörden (je nach Verfügbarkeit): Montag bis Freitag jeweils von 09:20 - 09:50 Uhr, 10:10 - 10:40 Uhr, 11:00 - 11:30 Uhr, 14:15 -14:45 Uhr oder 15:00 - 15:30 Uhr
    • Für jeden Skype-Termin müssen die entsprechenden Antragsunterlagen per E-Mail eingereicht werden.
  • Besuchszeiten für Präsenzbesuche:
    • Montag bis Freitag 09:15 - 10:15 Uhr, 10:45 - 11:45 Uhr und 14:15 - 15:15 Uhr  
    • Dienstags finden keine privaten Besuche statt.

In der Sozialtherapeutischen Anstalt Baden-Württemberg besteht eine großzügige Besuchsregelung, die es den Gefangenen und Verwahrten ermöglichen soll, Kontakte zu Angehörigen und Bekannten zu pflegen, sofern dies der Behandlung, der Sicherheit und der Ordnung nicht entgegensteht.

Jeder Gefangene kann einen Kreis von Besuchern benennen, der vom Sozialdienst zugelassen wird. Alle Besuche – auch von ehrenamtlichen Betreuern – werden nur nach Anmeldung und Vereinbarung eines Besuchstermins durchgeführt. Von privaten Besuchen kann immer nur ein Termin nach dem anderen angemeldet werden, das gilt auch für ehrenamtliche BetreuerInnen. Eine Anmeldung ist nur für den laufenden oder den folgenden Kalendermonat möglich. Die Anmeldung kann durch Sie selbst oder den Besucher erfolgen.

Auf Antrag des Gefangenen besteht die Möglichkeit eines nur stichprobenartig überwachten Besuches (erweiterter Besuch) nach Genehmigung durch den Anstaltsleiter (derzeit nicht möglich, da keine Samstagsbesuche stattfinden).

Zum Erwerb von Süßwaren, Zigaretten und Getränken können 12,00 € Münzgeld an der Torwache abgegeben werden.

Bitte melden Sie sich spätestens 30 Minuten vor Besuchsbeginn an unserer Torwache an und weisen sich mit einem gültigen Personalausweis bzw. einem entsprechenden Lichtbildausweis / Reisepass aus.

Besucher werden grundsätzlich vor Besuchsbeginn kontrolliert.

Bitte beachten Sie, dass an den nachfolgend genannten Tagen kein Besuch möglich ist:

Gemäß § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz kann gegen Personen, die unbefugt einem Gefangenen Gegenstände oder Nachrichten übermitteln oder sich von ihm übermitteln lassen, eine Geldbuße von bis zu  1.000,00 € verhängt werden. Auch der Versuch kann zur Verhängung einer Geldbuße führen. Zudem besteht die Möglichkeit, diese Person vom Besuch auszuschließen.

Ein Besuch darf abgebrochen werden, wenn der Besucher oder der Gefangene trotz Abmahnung gegen Anordnungen verstößt. Muss der Besuch sofort abgebrochen werden, so kann die Abmahnung unterbleiben.

Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.juki-online.de/
 


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