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Rechtsstreit um „Schwarzes Haus“ beendet

Datum: 08.05.2019

Oberlandesgericht Karlsruhe – Pressemitteilung vom 8.5.2019
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Rechtsstreit um „Schwarzes Haus“ beendet
Für erhebliches Aufsehen sorgte der Eigentümer einer sanierungsbedürftigen Villa in Pforzheim, als er diese 2015 ohne behördliche Erlaubnis auf drei Seiten vollständig schwarz anmalen ließ und so zum Kunstobjekt machte. Da das Gebäude jedoch unter Denkmalschutz steht, leitete die Stadt Pforzheim ein Bußgeldverfahren gegen ihn ein, in dem ihn das Amtsgericht Pforzheim am 27.4.2018 zu der Zahlung von 30.000 € verurteilte.
Hiergegen legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein, die er zuletzt auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat. Da das Anstreichen zwar zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der materiellen Substanz des Fassadenanstrichs führte, das zuvor schadhafte Gebäude inzwischen aber auf Veranlassung des Betroffenen denkmalgerecht saniert wurde und wegen der künstlerischen Motivation hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Beschluss vom 6.5.2019 nach Zustimmung aller Beteiligten das Bußgeld auf 10.000 € unter Bewilligung einer Zahlungsfrist von einem Jahr herabgesetzt. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Beschluss vom 6.5.2019 - 2 Rb 9 Ss 731/18

Die maßgeblichen Rechtsvorschriften des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes lauten:
§ 8 Allgemeiner Schutz von Kulturdenkmalen
(1) Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde
1. […]
2. in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden […]
(2) […]
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde die in § 8 […] bezeichneten Handlungen vornimmt […]
[….]
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 250.000 Euro […] geahndet werden.

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