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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist bemüht, seine Internetseite im Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichtstellungsgesetzes (L-BGG) und den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV)  barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Oberlandesgericht Karlsruhe

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Folgende technischen Voraussetzung zur Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht erfüllt:

  • Anforderung Syntaxanalyse
  • Alternativen für CAPTCHAs
  • Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
  • Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck

In folgenden Punkten ist die Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen hinsichtlich der Inhalte zum Teil noch nicht gegeben: 

  • Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
  • Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
  • Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
  • Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
  • Audiodeskription für Videos
  • Veröffentlichung von Informationen in "Leichte Sprache"
  • Veröffentlichung von Informationen in deutscher Gebärdensprache
  • Datentabellen richtig aufgebaut
  • Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
  • Barrierefreie pdfs:
    Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.09.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.05.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, können Sie sich bei uns melden:

Oberlandesgericht Karlsruhe

Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe

Telefon: +49 721 926-0

poststelle@olgkarlsruhe-justiz.bwl.de

Durchsetzungsverfahren

Das Durchsetzungsverfahren ist in Baden-Württemberg durch die Ombudsfunktion der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie das zur Verfügung stehende Verbandsklagerecht nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 L-BGG gewährleistet.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360

poststelle@bfbmb.bwl.de

Schriftgröße 

Sie können die dargestellte Schriftgröße im Browser beliebig anpassen. Dazu drücken Sie „STRG“ und „+“ oder „-“ zum schrittweisen Ein- bzw. Auszoomen.

Download von Dateien

Um PDF-Dateien zu öffnen, benötigen Sie einen entsprechenden PDF-Reader, z.B. Adobe Reader (http://get.adobe.com/de/reader).

Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten. Wenn Sie Dokumente benötigen, die für Sie nicht zugänglich sind, wenden Sie sich über die oben genannte E-Mail-Adresse an uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Navigationsmöglichkeiten

Die Hauptnavigation oben ermöglicht den Zugriff auf die Hauptinhaltsbereiche der Webseite. Wenn Sie mit dem Mauszeiger über die Hauptnavigation fahren, klappt sich das Untermenü auf (Flyout). Das Untermenü kann ferner mit "Alt + Pfeil ab" bedient werden. Hier können Sie die Unterseiten bis zur dritten Unterebene auswählen. Sofern es zu einem Themenbereich weitere Unterseiten gibt, erreichen Sie diese über eine Zusatznavigation unten oder in der rechten Spalte.

Suche

Auf jeder Seite haben Sie im oberen rechten Bereich die Möglichkeit, nach Begriffen zu suchen. Geben Sie dazu den Suchbegriff in die Suchmaske ein und klicken Sie auf das Lupe-Symbol.
Wenn Sie direkt auf das Lupe-Symbol klicken, gelangen Sie zur erweiterten Suche.

Druckfunktion

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