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Pressegespräch am 14.04.2010

Datum: 15.04.2010

Kurzbeschreibung: 

Pressegespräch am 14.04.2010

1. Das Oberlandesgericht Karlsruhe

Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist örtlich zuständig für den Bereich Baden und umfasst damit die 9 Landgerichtsbezirke Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Mosbach, Offenburg und Waldshut-Tiengen mit ihren insgesamt 52 Amtsgerichten. Den Amtsgerichten Freiburg, Karlsruhe und Mannheim stehen keine Direktorinnen oder Direktoren vor, wie bei den anderen Amtsgerichten, sondern aufgrund ihrer Größe jeweils Präsidenten. Neben dem Dienstsitz des Oberlandesgerichts in Karlsruhe sind Außensenate in Freiburg für Zivilsachen (einschließlich Familiensachen) für die Bezirke der Landgerichte Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut-Tiengen eingerichtet.

Sachlich ist das Oberlandesgericht Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen und für Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz zuständig. Bei dem Oberlandesgericht sind Spezialsenate gebildet und zwar kraft Gesetzes u.a. die Familiensenate, denen Familiensachen zugewiesen sind. Andere Spezialsenate sind der Kartellsenat, der Senat für Landwirtschaftssachen, der Vergabesenat, der Senat für Baulandsachen, das Schifffahrtsobergericht und der Senat für Steuerberatersachen. Einigen Senaten sind besondere Rechtsgebiete zugewiesen so z.B. Amtshaftungssachen, Bausachen, Arzthaftpflichtverfahren usw.

In Zivilsachen ist das Oberlandesgericht Berufungsinstanz gegen Urteile der Landgerichte und Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die von den Familiengerichten entschieden wurden sowie in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme der Freiheitsentziehungssachen und der von den Betreuungsgerichten entschiedenen Sachen).

In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Revisionsinstanz der Verfahren, die beim Amtsgericht in erster Instanz anhängig waren.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat neben den Senaten, denen richterliche Aufgaben zukommen, eine Verwaltungsabteilung und zwar für die Landgerichte, Amtsgerichte, Notariate (64 im Bezirk), die staatlichen Grundbuchämter (11), die Generalstaatsanwaltschaft sowie die Staatsanwaltschaften im Bezirk (9) einschließlich deren Zweigstellen (2). Hier liegt die Personalverwaltung mit Ausnahme des höheren Dienstes für ca. 4000 Beschäftigte im gehobenen und mittleren Dienst, für Gerichtsvollzieher, für Angestellte, für den einfachen Dienst und für die Arbeiter. Die Verwaltungsabteilung ist weiterhin für die Organisation und Leitung der Ausbildung von Rechtsreferendaren, Angestellten und Beamtenanwärtern zuständig. Für den gesamten Bezirk werden von hier die Haushaltsmittel zugewiesen und zwar in deren eigener Budgethoheit.

Es besteht zusammen mit dem Oberlandesgericht Stuttgart eine gemeinsame DV-Stelle. Diese ist zuständig für die Organisation und Entwicklung von DV-Projekten in den Geschäftsbereichen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart sowie der Generalstaatsanwaltschaften Karlsruhe und Stuttgart.

2. Statistik des Oberlandesgerichts Karlsruhe

Im Jahr 2009 wurden beim Oberlandesgericht 8.508 neue Rechtssachen anhängig. Davon waren 4.029 Zivilsachen, 2.104 Familiensachen und 2.375 Strafsachen. Diese Zahlen entsprachen in etwa dem Eingang im Vorjahr mit 8.434 Verfahren (Steigerung um knapp 1 %). In Zivilverfahren wurde mit diesen Eingangszahlen ein historischer Tiefstand erreicht, in Familiensachen erfolgte zwar eine geringe Abnahme gegenüber dem Vorjahr, wobei sich die Zahlen aber noch auf hohem Stand bewegen. In Strafsachen erfolgte eine Steigerung von 7,2 %.

Bearbeitet wurden diese Verfahren von Kolleginnen und Kollegen mit 74,85 AKA (=Arbeitskraftanteilen).

3. Statistik der Land- und Amtsgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe

Bei den Landgerichten sind im letzten Jahr 28.774 Rechtssachen in Zivil- und Strafsachen eingegangen, wobei die Wirtschaftsstrafsachen beim Landgericht Mannheim nicht eingerechnet sind. Im Vorjahr waren es noch 29.514 Verfahren, was einer Reduktion von 2,57 % entspricht. Nur in Strafsachen wurden um 1, 88 % mehr Verfahren als im Vorjahr anhängig. Der AKA bei den Richtern in den Landgericht betrug 198,94.

Die Amtsgerichte hatten einen Eingang von 135.028 Rechtssachen in Zivil-, Familien- und Strafsachen, von denen 60.155 auf Zivilverfahren, 26.561 auf Familiensachen, 32.310 auf Strafsachen und 16.002 auf Bußgeldverfahren entfallen sind. Damit haben die Zivilverfahren geringfügig um 0,4 % zugenommen, die Familiensachen sind um 3,81 % angestiegen, die Strafsachen wiederum sind um 2 % zurückgegangen - so auch die Verfahren bei den Jugendrichtern und den Jugendschöffengerichten -.  Die Bußgeldverfahren sind ebenfalls zurückgegangen und zwar um    5,5 %. Bei den Amtsgerichten betrug der richterliche AKA 269,79.

4. Personaleinsatz

Im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe sind im Jahr 2009 im richterlichen Bereich 678,80 AKA eingesetzt gewesen, von denen 34,8 % weiblich waren. Im gehobenen Dienst betrugen der AKA 380,34 (davon 58,5 % weiblich). Der AKA bei den Gerichtsvollziehern lag bei 253,75, wovon 28,1 % weiblich waren. In mittleren Dienst und bei den Angestellten betrug der AKA 1.055,06 (mit einem weiblichen Anteil von 89,3 %). Der einfache Dienst war mit 141,59 AKA besetzt (davon 8,3 % weiblich).

5. PEBB§Y-Deckungsgrad

PEBB§Y ist die Kurzbezeichnung für ein System zur Personalbedarfsberechnung für die deutschen Justizbehörden. In der Justiz wird zur Ermittlung des Bedarfs an Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern und Servicemitarbeitern festgelegt, wie viel Zeit für jede einzelne Tätigkeit benötigt wird.

Der PEBB§Y-Deckungsgrad zeigt somit im Vergleich mit andern Gerichten wie die personelle Ausstattung ist.

Beim Oberlandesgericht betrug der Deckungsgrad im letzten Jahr im höheren Dienst 97 % d.h. die Abweichung von Sollzustand betrug 2,13 AKA.

Bei den Landgerichten lag der entsprechende Deckungsgrad bei 107 %, bei den Amtsgerichten bei 91 %. Über alle Gerichte lagen wir damit bei 97,05 %.

Dr. Hügel

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