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Datum: 05.07.2017

Kurzbeschreibung: Revisionshauptverhandlung gegen Freiburger Polizeibeamte

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat über eine Revision der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen ein Urteil des Amtsgerichts Freiburg zu befinden, mit dem zwei Polizeibeamte vom Vorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort und der versuchten Strafvereitelung freigesprochen wurden.

Die beiden Angeklagten waren im Sommer 2014 Angehörige eines Mobilen Einsatzkommandos der Polizei. Nach einem gemeinsamen Fest verursachte ein mit den Angeklagten befreundeter Kollege am frühen Morgen des 01.08.2014 in alkoholisiertem Zustand auf der Autobahn bei Freiburg einen Verkehrsunfall, bei dem ein Motorradfahrer zu Tode kam, und floh anschließend zu Fuß. Den Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, ihren - bereits rechtskräftig verurteilten - Kollegen bei seiner Flucht unterstützt zu haben, indem sie ihm telefonisch Beistand versprochen, den Unfallverursacher mit dem Auto abgeholt und in der Wohnung eines der Angeklagten bis zum Mittag in dem Bewusstsein verborgen hätten, damit eine strafrechtliche Verfolgung ihres Kollegen wegen der Unfallverursachung unter Alkoholeinfluss zu verhindern.

Die Revisionshauptverhandlung findet am

Montag, den 10. Juli 2017, 13:30 Uhr
im Gebäude des Oberlandesgerichts in Karlsruhe, Hoffstr. 10, Saal 212

statt.

Aktenzeichen: 2 Rv 10 Ss 581/16

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